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Düngebilanz

Bis spätestens den 31. März muss die Nährstoffbilanz des Düngejahres 2010/2011 für Nachweis- und Kontrollzwecke in Ihrem Betrieb vorliegen.

Die gesetzlich anvisierten Grenzwerte für das vergangene Düngejahr haben sich auf einem N-Überschuss von 60 kg/ha im 3-Jahresdurchschnitt und eine Phosphor-Überversorgung von 20 kg/ha im 6-Jahresdurchschnitt verringert.

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